Design schafft Kultur. Kultur formt Werte. Werte bestimmen die Zukunft.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Bereich Trockenbau, die zwischen Etienne Karsten und dem Auftraggeber geschlossen werden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss
* Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
* Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Ausführung der Leistungen durch den Auftragnehmer zustande.
* Mündliche Absprachen und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungen und Leistungsumfang
* Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers und der darauf basierenden Auftragsbestätigung.
* Leistungsänderungen oder -ergänzungen bedürfen einer mündlichen/schriftlichen Vereinbarung. Mehrkosten, die sich aus solchen Änderungen ergeben, trägt der Auftraggeber.
* Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
* Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
* Für Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Mehrleistungen), werden die Materialkosten sowie der Arbeitsaufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers zusätzlich berechnet.
* Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
* Bei größeren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen. Die Höhe der Abschläge wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.
* Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
* Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer unbestritten sind.

§ 5 Ausführungsfristen
* Angegebene Ausführungsfristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, unverbindliche Schätzungen.
* Termine und Fristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, sowie bei nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber.
* Gerät der Auftraggeber mit der Erbringung von Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellung von Unterlagen, Zugänglichkeit des Arbeitsbereichs) in Verzug, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.

§ 6 Abnahme
* Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt.
* Kleinere Mängel, die die Funktionstauglichkeit der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch zur schnellstmöglichen Behebung dieser Mängel.
* Wird die Leistung nach Fertigstellung nicht innerhalb von 12 Werktagen vom Auftraggeber abgenommen oder verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 7 Gewährleistung
* Der Auftragnehmer leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung.
* Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
* Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Neuherstellung) durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen.
* Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.



§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
* Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
* Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Arbeitsbereich zum vereinbarten Termin zugänglich, vorbereitet und frei von Hindernissen ist.
* Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Anschlüsse (Strom, Wasser etc.) in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sind.
* Kosten und Verzögerungen, die durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.

§ 8 Haftung
* Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
* Für Schäden, die nicht unter Absatz 1 fallen, haftet der Auftragnehmer nur bei:

a.  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

b.  der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

* Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Absatz 2 lit. b ist die Haftung des Auftragnehmers bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies umfasst insbesondere keine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
* Die Haftung für Schäden aus einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie oder aus Arglist bleibt unberührt.
* Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
* Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
* Alle vom Auftragnehmer gelieferten Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
* Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Materialien und Bauteile zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und -erfüllung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
* Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
* Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten.

 
E-Mail
Anruf
Infos
Instagram